eRezept und Anbindung an die TI (Telematikinfrastruktur)
Aktueller Stand vom 15.10.2024
Die Einführung des E-Rezepts im Bereich Hilfsmittel ist für den 01.07.2027 geplant (zuvor 01.07.2026). Bereits ab 2024 können sich Hilfsmittelanbieter freiwillig an die Telematikinfrastruktur (TI) anbinden. Welche Berufsgruppen dies bereits nutzen können, ist aktuell noch unklar. Ab dem 1. Januar 2026 müssen alle Leistungserbringer in der Hilfsmittelversorgung an die TI angeschlossen sein.
Die notwendigen Voraussetzungen für den Anschluss an die TI sind der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) und die SMC-B-Karte (Security Module Card Typ B), auch Institutionsausweis genannt. Diese Karten können über die zuständigen Handwerkskammern beantragt werden, sofern die Betriebe dort organisiert sind. Betriebe, die nicht in Kammern organisiert sind, müssen die Karten über das Elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) beantragen. Allerdings fehlt derzeit noch die gesetzliche Grundlage zur Umsetzung dieses Verfahrens.
Aktuell können auch ab 2025 keine E-Rezepte übertragen werden, da es nach wie vor keine gültige Spezifikation für die Übertragung des E-Rezepts bzw. die Anbindung an die bestehende TI-Infrastruktur für Hilfsmittelanbieter existiert. Das bedeutet, dass weder technisch E-Rezepte für Hilfsmittel übertragen werden können noch existiert eine Spezifikation eines solchen Rezeptdatensatzes im Hilfsmittelbereich.
NOVENTI nimmt am "Pilotprojekt eVerordnung" des Bundesinnungsverbands Orthopädietechnik (BIV-OT) teil. Die BIV-OT und die entsprechende Arbeitsgruppe haben Vorschläge erarbeitet und planen, gemeinsam mit einigen Krankenkassen und Leistungserbringern Pilottests durchzuführen. Dabei handelt es sich jedoch ausschließlich um Technologiestudien. Ob die Gematik die von der Arbeitsgruppe erarbeiteten Vorschläge absegnet, ist aktuell noch unklar.
Informationen vom Bundesinnungsverband:
Link zur Webseite des Bundesinnungsverbands
Derzeit befinden wir uns in der Prozess- und Konzeptionsplanung, basierend auf den von BIV-OT und der entsprechenden Arbeitsgruppe entwickelten Ablaufprozessen, Datenbankmodellen und erforderlichen Schnittstellen zur Implementierung in SaniVision HD. Ein Prototyp wird bereits erstellt. Nach Abschluss dieser Phase planen wir, gemeinsam mit unseren Kunden eine Arbeitsgruppe zu bilden, um die Prozessabläufe des E-Rezepts optimal und praxisorientiert in die Software zu integrieren. Die bevorstehende Implementierung des E-Rezepts für unsere Kunden in Österreich wird uns dabei als wertvolle Grundlage dienen, da sie auch für die Implementierung des eRezepts in Deutschland relevant ist.
Hintergrund
Die Einführung der Telematikinfrastruktur (TI) wurde gesetzlich beschlossen, um die Digitalisierung im Gesundheitsmarkt voranzutreiben. Sie vernetzt alle Akteure des digitalen Gesundheitswesens, damit diese schneller und einfacher miteinander kommunizieren können.
Die Einführung digitaler Anwendungen im deutschen Gesundheitswesen wird durch das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) geregelt, welches Schritt für Schritt papierlose Prozesse unterstützt. Von der elektronischen Patientenakte bis hin zum E-Rezept – alle digitalen Anwendungen werden zukünftig über die TI abgewickelt. Die TI ist das Datennetzwerk, an das zukünftig jeder, der in Deutschland mit digitalen Gesundheitsdaten arbeitet, angeschlossen wird. Die Gematik GmbH (Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH), die im Januar 2005 von den Spitzenorganisationen des deutschen Gesundheitswesens gegründet wurde, entwickelt die TI stetig weiter.
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